Taxi-Tarif / Preise von Grömitzer Taxi-Ruf
Das Taxigewerbe unterliegt einer gesetzlichen Tarifpflicht. Laut Ostholsteiner Taxenordnung setzt sich das Beförderungsentgelt bei Fahrten innerhalb des Pflichtfahrgebietes aus dem Grundpreis, dem Preis je Kilometer und dem Wartegeld zusammen. Als Pflichtfahrgebiet gilt für uns der gesamte Kreis Ostholsteins.
Nur für Fahrten außerhalb des Pflichtfahrgebietes dürfen wir Sonderpreise vereinbaren. Der Preis für Kurier- und Botenfahrten kann ebenfalls frei vereinbart werden. Sprechen Sie uns hierzu einfach an.
Der vorgeschriebene Taxitarif für den Kreis Ostholstein: (Stand: 01.08.24)
Grundpreis | Kilometerpreis bis 3 km | Kilometerpreis über 3 km | |
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Montag bis Samstag von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr | € 4,40 | € 2,60 | € 2,40 |
Montag bis Samstag von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen |
€ 4,60 | € 2,90 | € 2,60 |
pro Stunde: | € 40,00 |
ab der 5. Person, einmalig | € 8,00 |