Krankenfahrten zur stationären Behandlung
Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt können Sie sich von Ihrem Hausarzt eine Verordnung einer Krankenbeförderung geben lassen und ganz bequem mit dem Taxi ins nächstmögliche Krankenhaus fahren. Gleiches gilt selbstverständlich auch wieder bei der Beendigung Ihres Krankenhausaufenthaltes.
Abgesehen von Ihrem gesetzlichen Eigenanteil entstehen Ihnen keine weiteren Kosten. Sie benötigen lediglich eine korrekt ausgefüllte Verordnung. Eine vorherige Genehmigung durch Ihre Krankenkasse ist nicht erforderlich.