Krankenfahrten Allgemeine Information
Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Abgesehen von Ihrem gesetzlichen Eigenanteil entstehen Ihnen keine weiteren Kosten. Sie benötigen lediglich eine Genehmigung Ihrer Krankenkasse und eine Verordnung Ihres Arztes, alles andere regeln dann wir.
Beim Ein- und Aussteigen sind wir Ihnen selbstverständlich gerne behilflich und auch um Ihr Gepäck, den Gehwagen oder Ihren Klapprollstuhl kümmert sich Ihr/ Ihre Taxifahrer/-in.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung und unterstützen Sie auch bei den erforderlichen Genehmigungsverfahren mit Ihrer Krankenkasse. Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns – wir stehen helfend an Ihrer Seite!
Bitte achten Sie darauf, dass die Kreuze bei Taxi und Mietwagen gesetzt werden. Sollte ein Rollstuhltaxi benötigt werden, muss das Kreuz bei Rollstuhl zusätzlich gesetzt werden.
Sollte ein Datum auf der Verordnung eingetragen sein, dann ist dieser Schein auch nur für diesen Zeitraum gültig.